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Mitgliedschaft |
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Mitgliedschaft gemäß Satzung Mitglied des "Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen e.V" kann jede natürliche und juristische Person werden. Für Familien mit betroffenen Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben, ist die Mitgliedschaft eines Familienmitgliedes ausreichend, um Rechte und Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Die Mitgliedschaft mehrerer Familienmitglieder ist damit aber nicht ausgeschlossen. Kinder und Jugendliche können mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Mitglied im Verein werden. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich (Beitrittserklärung) zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Beitragsordnung des Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen e.V. (ANAT e.V.)
- Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag von 25,00 EUR.
- Über weitere ermäßigte Beitragszahlungen entscheidet der Vorstand auf Antrag des betreffenden Mitgliedes.
- Der Beitrag wird spätestens am 31. März für das laufende Jahr fällig.
- Der Beitrag ist auf das Konto von ANAT e.V. zu zahlen
Sparkasse Mittelthüringen BLZ 8205 1000 Kontonummer 130 055 859
Die Beitragsordnung wurde am 12.11.2009 auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen.
Beantragen Sie Ihre ANAT-Mitgliedschaft.
Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung aus und schicken diese per Post an uns: Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen e.V. Friedrich-Engels-Str.18 99086 Erfurt Nach dem Eingang des Jahresbeitrages auf dem Konto des Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen e.V. haben Sie Anspruch auf Leistungen für ANAT-Mitglieder.
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